Die Aufnahmekriterien für unsere Einrichtung wurden mit dem Rat der Tageseinrichtung wie folgt festgelegt:
Bei der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses zu erbringen, oder durch die Vorlage der letzten U-Untersuchung des Kinderarztes.
Das Masernschutzgesetzt, welches am 01. März 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.