Aufnahme

Die Aufnahmekriterien

Die Aufnahmekriterien für unsere Einrichtung wurden mit dem Rat der Tageseinrichtung wie folgt festgelegt:

  • Rechtsanspruch für Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres
  • Geschwisterkinder
  • Alleinerziehende Eltern/Erziehungsberechtigte
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Mitarbeiter der Stiftung die in der Gemeinde wohnen/ Mitarbeitende der Jugendhilfe
  • Härtefälle

Gesundheitsvorsorge

Bei der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses zu erbringen, oder durch die Vorlage der letzten U-Untersuchung des Kinderarztes.

Das Masernschutzgesetzt, welches am 01. März 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.